ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der stagekonzept event- & medientechnik GmbH

Schmiedegasse 5 49401 Damme

E-Mail: [email protected]

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen, Vermietungen und Dienstleistungen der stagekonzept event- & medientechnik GmbH.

Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Verbrauchern.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote der stagekonzept event- & medientechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Die stagekonzept event- & medientechnik GmbH ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer, Fremdmaterial und externe Dienstleister einzusetzen.

Technische Änderungen oder gleichwertige Ersatzlösungen bleiben vorbehalten, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders ausgewiesen, gelten die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

Die stagekonzept event- & medientechnik GmbH ist berechtigt, angemessene Voraus- oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

§ 5 Vermietung von Technik

Sämtliche Mietgegenstände bleiben Eigentum der stagekonzept event- & medientechnik GmbH.

Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände sachgemäß, sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

Die Weitergabe oder Weitervermietung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der stagekonzept event- & medientechnik GmbH zulässig.

Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände während der gesamten Mietdauer gegen Diebstahl, Verlust, Beschädigung und Zerstörung ausreichend zu versichern.

Die stagekonzept event- & medientechnik GmbH ist berechtigt, einen entsprechenden Versicherungsnachweis anzufordern.

§ 6 Lieferung, Abholung sowie Auf- und Abbau

Die Übergabe der Mietgegenstände erfolgt durch Abholung oder Lieferung gemäß individueller Vereinbarung.

Vereinbarte Liefer- und Leistungszeiten gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse und betrieblicher Umstände.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass Zufahrtswege, Ladezonen, Parkmöglichkeiten und Zugänge rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen.

Entstehende Kosten aufgrund fehlender oder eingeschränkter Zufahrts- und Zugangsmöglichkeiten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 7 Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die technischen und örtlichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung gegeben sind.

Die für die Veranstaltung erforderliche Stromversorgung ist vom Kunden auf eigene Kosten bereitzustellen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Kunde trägt die Verantwortung für sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Anmeldungen, Konzessionen und Erlaubnisse.

Erkennbare Mängel oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.

Der Kunde hat die geltenden Sicherheits-, Arbeits- und Brandschutzvorschriften am Veranstaltungsort einzuhalten.

§ 8 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet während der Mietzeit für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Untergang der überlassenen Mietgegenstände, soweit diese nicht von der stagekonzept event- & medientechnik GmbH verursacht wurden.

Beschädigte oder verlorene Mietgegenstände werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwert berechnet.

Die Haftung des Kunden endet erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe oder Rücknahme der Mietgegenstände.

Der Kunde haftet ebenfalls für Schäden, die durch seine Mitarbeiter, Beauftragten, Gäste oder sonstige Dritte verursacht werden, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.

§ 9 Stornierung durch den Kunden

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag vor Beginn der vereinbarten Leistung zu stornieren. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei der stagekonzept event- & medientechnik GmbH.

Im Falle einer Stornierung ist die stagekonzept event- & medientechnik GmbH berechtigt, folgende pauschalierte Entschädigung bezogen auf den vereinbarten Netto-Auftragswert zu verlangen:

bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungs- bzw. Mietbeginn: 20 %

weniger als 30 Kalendertage vor Veranstaltungs- bzw. Mietbeginn: 50 %

weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungs- bzw. Mietbeginn: 75 %

weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungs- bzw. Mietbeginn: 90 %

am Veranstaltungs- bzw. Miettag oder bei Nichtinanspruchnahme der Leistung: 100 %

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der stagekonzept event- & medientechnik GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 10 Behinderungen der Leistungserbringung

Verzögert sich der Aufbau, die Durchführung oder der Abbau aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, insbesondere durch verspäteten Einlass, fehlende Genehmigungen, nicht bereitgestellte Flächen, fehlende Stromversorgung oder eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten, trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten.

Zusätzliche Wartezeiten, Personalstunden, Anfahrten oder Materialeinsätze werden gesondert berechnet.

§ 11 Witterungsbedingte Risiken

Das Wetter- und Witterungsrisiko einer Veranstaltung trägt grundsätzlich der Kunde.

Vereinbarte Leistungen bleiben auch dann vergütungspflichtig, wenn diese aufgrund von Regen, Sturm, Gewitter, Hitze, Schnee oder behördlichen Sicherheitsanordnungen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, sofern die Ursache nicht von der stagekonzept event- & medientechnik GmbH zu vertreten ist.

Wird eine Veranstaltung aus Sicherheitsgründen unterbrochen, abgebrochen oder abgesagt, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Ersatzleistungen oder Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen.

Die stagekonzept event- & medientechnik GmbH ist berechtigt, Leistungen einzustellen oder zu verweigern, wenn Gefahren für Personen, Material oder technische Einrichtungen bestehen.

§ 12 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Streiks oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, entbinden die Vertragsparteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

Schadensersatzansprüche aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen

Die stagekonzept event- & medientechnik GmbH ist berechtigt, Foto-, Ton- und Videoaufnahmen der eingesetzten Technik, des Veranstaltungsaufbaus sowie von Gesamtansichten der Veranstaltung zu erstellen.

Diese Aufnahmen dürfen für eigene Referenz-, Dokumentations- und Werbezwecke verwendet werden, insbesondere auf der Unternehmenswebsite, in sozialen Medien, Präsentationen und Werbematerialien.

Sofern berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen, kann dieser der Verwendung vor Veranstaltungsbeginn in Textform widersprechen. In diesem Fall wird die stagekonzept event- & medientechnik GmbH die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

§ 14 Eigentumsvorbehalt bei Verkäufen

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der stagekonzept event- & medientechnik GmbH.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten ist die stagekonzept event- & medientechnik GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.

§ 15 Haftung der stagekonzept event- & medientechnik GmbH

Die stagekonzept event- & medientechnik GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die stagekonzept event- & medientechnik GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 16 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der stagekonzept event- & medientechnik GmbH.

§ 17 Verbraucherstreitbeilegung

Die stagekonzept event- & medientechnik GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 18 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz der stagekonzept event- & medientechnik GmbH in Damme.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.